AfD-Fraktion fordert von der Berliner Bildungsverwaltung Einsicht in das Gutachten zur Ablehnung der Kinder von AfD-Politikern.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, stellvertretender Bundessprecher der AfD, hat die Berliner Bildungssenatorin Scheeres wegen ihrer Abwiegelungsversuche im Waldorf-Skandal kritisiert: „Das Rechtsgutachten der Schulverwaltung, das die Ablehnung der Kinder von AfD-Politikern durch Schulen legitimiert, soll anscheinend weiter Verschlusssache bleiben. Die Erklärung der Bildungssenatoren, es gäbe gar kein Gutachten, sondern nur eine Rechtsbewertung, ist Wortklauberei, um von der Brisanz des Vorgangs abzulenken.“
„Aber auch durch geschicktes Framing lässt sich der Skandal nicht vertuschen: Ausgrenzung und Sippenhaft verstoßen gegen alle Grundsätze einer freien Gesellschaft und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz. Darum fordern wird die Bildungsverwaltung auf, das fragliche Gutachten endlich herauszugeben und so überprüfbar zu machen. Fest steht: Eine derartige Rechtsbeugung werden wir nicht tatenlos hinnehmen“, so Pazderski.
Nach einer ersten Prüfung der bisher vorliegenden Unterlagen hat Pazderski die Billigung des Waldorf-Skandals durch den Senat als ein „fragwürdiges Rechtskonstrukt“ bezeichnet: „Wir sind der Überzeugung, dass eine Schule – egal ob öffentlich oder privat – sich nicht über das Grundgesetz stellen darf, um beliebig und anlasslos Schüler auszugrenzen. An Privatschulen können anerkannte Abschlüsse erworben werden, weswegen sie – wie in Artikel 7 Grundgesetz geregelt – vom Staat zugelassen werden müssen und einer staatlichen Aufsicht unterworfen sind. Hinzu kommt: Privatschulen erhalten bis zu 90% ihrer Etats aus dem Finanzausgleich für Ersatzschulen. Jeder von uns finanziert also mit seinen Steuern Privatschulen mit!“
„Eine Privatschule ist somit – anders als der Name anzudeuten scheint – keinesfalls eine private Einrichtung, wie ein Handwerksbetrieb oder ein Einzelhandelsgeschäft. Somit ist es – solange Steuergelder fließen – unverständlich, dass hier ein Recht auf freie Auswahl der Schüler geltend gemacht wird. Das Geheim-Gutachten der Bildungsverwaltung ist in unseren Augen daher nichts weiter, als der ungenügende Versuch, eine gesellschaftliche Ausgrenzung der AfD nachträglich zu rechtfertigen.“
„Leider liegt uns das Gutachten trotz Antrag auf Akteneinsicht noch immer nicht vor, sodass noch keine – möglicherweise auch rechtlichen – Schritte dagegen eingeleitet werden konnten. Eine folgenlose Duldung der im Gutachten getroffenen Aussagen schließen wir jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit Nachdruck aus.“