Rundfunk-Zwangsbeitrag für Zweitwohnungen ist dreiste Geldschneiderei!

Wer kein Gerät besitzt, sollte den Rundfunkbeitrag auch nicht zahlen müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute erneut über den Rundfunkbeitrag beraten. Mehrere Wohnungsinhaber einer Zweitwohnung hatten gegen die Entrichtung des Beitrages geklagt. Der Beitrag ist im Gegensatz zur früheren Rundfunkgebühr nicht mehr an den Besitz eines Gerätes gekoppelt, sondern wird pro Wohnung und Betrieb erhoben.

Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin und stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende, Kirsten Muster: „Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Wohnungsinhaber abschmettern, wie es bereits die Vorinstanzen getan haben. Das zeigt den ganzen Irrsinn, der diesem zwangsfinanziertem Medienzirkus zugrunde liegt. In der freien und sozialen Marktwirtschaft soll niemand gezwungen werden, Produkte zu erwerben, die er nicht benötigt.

Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit geraumer Zeit pro Wohnung kassieren, ist schon ein Unding. Dass sie aber jetzt auch noch in Zweitwohnungen kassieren wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Denn der Wohnungsinhaber kann sich doch immer nur in einer der beiden Wohnungen aufhalten.

Die AfD-Fraktion fordert ein Ende der geräteunabhängigen, monatlichen Zwangsabgabe und zumindest weitergehende Befreiungsmöglichkeiten. Denn wer kein Gerät besitzt, sollte den Rundfunkbeitrag auch nicht zahlen müssen.“