Kein “Neutrale Schule”-Portal in Schleswig-Holstein nötig

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Die Intention des Portals ist es schlicht, dass an öffentlichen Schulen keine weltanschaulich-ideologische Beeinflussung stattfindet.

Die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft hat im  September ein Online-Portal freigeschaltet, auf dem Eltern und Schüler melden können, wenn im Schulunterricht ihrer Ansicht nach gegen das Neutralitätsgebot verstoßen wurde. Anlässlich der Tagung der „AG Oberstufendirektorinnen und -direktoren“ in Rendsburg erklärte Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, dazu:

„Schule muss weltanschaulich und parteipolitisch neutral sein – dazu verpflichtet das Neutralitätsgebot. Der Hamburger AfD-Fraktion ist es mit der Einrichtung ihres Online-Portals ‚Neutrale Schule‘ gelungen, eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass das Neutralitätsgebot an Schulen tatsächlich nicht immer und überall gewahrt wird. Das begrüßen wir, denn auch unserer Fraktion sind bereits Fälle bekannt, in denen an hiesigen Schulen parteipolitisch eingefärbter Unterricht stattgefunden hat.

Wer das Portal der Hamburger Kollegen als ‚Pranger‘ bezeichnet, möchte offenbar von diesem Problem ablenken, indem er den Initiatoren des Portals undemokratische Motive unterstellt. Statt den demokratischen Sinn und Zweck des Portals wahrzunehmen, zur Einhaltung des Neutralitätsgebotes an unseren Schulen beizutragen, wird in einer bewussten Verdrehung dieses Motivs davon gesprochen, dass Lehrer ‚denunziert‘ und ‚eingeschüchtert‘ werden sollten. Das ist völlig absurd. Denn die tatsächliche Intention des Portals ist schlicht, dass an öffentlichen Schulen keine weltanschaulich-ideologische Beeinflussung durch den Staat stattfindet.

Die AfD-Fraktion Schleswig-Holstein wird ein solches Portal gleichwohl nicht einrichten, weil wir auf das übliche Beschwerdeverfahren vertrauen, das allen Schülern und Eltern zur Verfügung steht, wenn sie den Eindruck haben, dass im Unterricht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen wurde. Dieses sieht vor, dass die betreffenden Schüler oder Eltern sich zunächst an den Klassenlehrer, den Vertrauenslehrer, die Elternvertretung, oder die Schulleitung wenden. Bleiben ihre Beschwerden dort ungehört oder möchten die Betroffenen aus Sorge vor persönlichen Nachteilen sich den genannten Stellen gegenüber nicht mitteilen, steht das zuständige Schulamt als Schulaufsichtsbehörde für Beschwerden zur Verfügung. Als oberste Schulaufsichtsbehörde kann man sich schließlich an das Bildungsministerium wenden.

Wer diesen Beschwerdeweg nicht gehen kann oder will, oder wer ihn erfolglos beschritten hat, kann sich selbstverständlich auch direkt an mich als Abgeordneten wenden. Ich leite dann die gemeldeten Sachverhalte an das Bildungsministerium zur Prüfung weiter, wie in der Vergangenheit bereits geschehen.

Ein Online-Portal brauchte es für diese Fälle bislang nicht. Wir werden die weitere Entwicklung in diesem Bereich gleichwohl genau beobachten, insbesondere im kommenden Jahr, das Bildungsministerin Prien zum ‚Jahr der politischen Bildung‘ ausgerufen hat. Denn für den sensiblen Bereich der politischen Bildung gilt das Neutralitätsgebot ganz besonders.“