E-Moblität spielt für den Fuhrpark der Landesregierung eine untergeordnete Rolle.
Im Bereich der Elektromobilität beruft sich die grün-schwarze Landesregierung gern auf eine Vorbildfunktion der Verwaltung und hat im Staatshaushaltsplan 2018/19 insgesamt 11,2 Millionen Euro für die Förderung der E-Mobilität (Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität III) eingestellt – insbesondere für Ladeinfrastruktur, Fahrzeugflotten und Dienstleistungen. So sollen (Zitat Staatshaushaltsplan 1306, Titelgruppe 88) „um die Vorbildfunktion der Landesregierung bei nachhaltigen Mobilitätslösungen weiter auszubauen“ insgesamt 4,5 Millionen Euro an Zuschüssen für „ausgewählte Fahrzeugflotten“, weitere 2,6 Millionen Euro „für die Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichem Antrieb“ für den Landesfuhrpark und eine halbe Millionen Euro für Ladeinfrastruktur ausgegeben werden.
Dies nahm der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Emil Sänze zusammen mit der AfD-Abgeordneten Dr. Christina Baum zum Anlass für eine Kleine Anfrage (16/3486), wie es denn die Landesregierung mit ihren Vorsätzen hält. „Die Antwort von Verkehrsminister Hermann zeigt in mehrfacher Hinsicht, was für eine Show-Veranstaltung die Landesregierung hier treibt“, erläutert Sänze. „Am belastbarsten ist noch die Auskunft, dass Landesregierung und öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg am 31. Dezember vergangen Jahres zusammen 886 Kfz zur Personenbeförderung betrieben. Darunter seien 112 Elektro- und Hybridfahrzeuge und unter diesen wiederum 19 ‚elektrisch betriebene Chef-Wagen‘. Das sind wohl die großen schwarzen Daimler mit dem kleinen ‚e‘ am Heck, wie der grüne Fraktionsvorsitzende Schwarz einen fährt.“
Man müsse die Antwort der Landesregierung zu lesen wissen, um daraus schlau zu werden, führt Sänze aus: „1. Polizeifahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Behörden sind da ganz außen vor. 2. Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge werden nicht unterschieden. 3. Da die Landesregierung nur Strom aus erneuerbaren Energien beziehe, wird für ihre rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge einfach rituell ein CO2-Ausstoß von Null behauptet und eine realistische Well-to-wheel-Betrachtung verweigert. 4. Minister Herrmann kann für 2016 weder die Gesamtlaufleistung der landeseigenen konventionellen PKW angeben noch die der Elektrofahrzeuge; er weiß über die tatsächliche Nutzung der E-Autos angeblich gar nichts.“ Es stellt sich heraus, dass der Beschluss des Ministerrates von 2014, dass Ministerien zehn Prozent ihres Fahrzeugbestandes zu elektrifizieren haben, formal zwar erfüllt wurde – mit besonderem Eifer aber eher in den von Grünen verwalteten Ressorts umgesetzt wird.
„Es überrascht mich nicht besonders, dass vor allem bei den medial präsenten Chefautos der Wille zur dicken Hybridlimousine demonstriert wird“, folgert Sänze. „Es fällt aber auf, dass die Fuhrparke der zentralen Ministerien Finanzen, Inneres, Justiz, Wirtschaft, ländlicher Raum allenfalls einen pro forma E-Anteil aufweisen. Die ‚harten‘ Kernbereiche der staatlichen Struktur müssen eben funktionieren – und Polizei und Verfassungsschutz brauchen aus verständlichen Gründen sowieso nicht zu elektrifizieren.“ Vor diesem Hintergrund ist Sänzes Forderung klar: „Fahrverbote und andere Symbolpolitiken sind sinnlos, solange die Landesregierung nicht einmal die Laufleistung ihres eigenen Fuhrparks kennt. Anstatt aktionistisch Elektro-Quoten und Fristen zu deklamieren, sollte die Landesregierung im normalen Turnus von Abschreibungen und Neuanschaffungen die jeweils den aktuellen Bestimmungen genügende praxisgerechte Technik anschaffen. Schließlich wollen wir öffentliche Gelder nicht für Demonstration von Weltanschauungen ausgegeben sehen.“