Arbeitsrichter bestätigen Neutralitätsgesetz und untersagen klagender Lehrerin, dass Tragen eines Kopftuchs.
Der integrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hanno Bachmann, hat das heutige Kopftuchurteil des Berliner Arbeitsgerichts begrüßt:
„Natürlich muss das Neutralitätsgesetzt an Grundschulen Anwendung finden. Dass Teile des Senat – insbesondere der Justizsenator – sich ein anderes Urteil gewünscht hat, spricht Bände und zeigt das abstruse und ideologiegesteuerte Rechtsverständnis der linken Regierungsparteien.
Zum Glück haben die Arbeitsrichter nun ein klares Zeichen gegen religiöse bzw. weltanschauliche Bekenntnisse von Lehrerinnen an öffentlichen Schulen gesetzt. Sie stehen damit in einer Linie mit dem Europäischen Gerichtshof, der bereits eindeutig festgestellt hatte, dass das Verbot des Tragens eines religiös motivierten Kopftuches mit europäischem Recht absolut vereinbar ist. Alles andere wär ein weiterer Kniefall vor einem immer aggressiver auftretenden politischen Islam, zu dessen äußeres Zeichen der Unterdrückung der Frau das Kopftuch gehört.
Die AfD stellt sich mit null Toleranz gegen jede weitere Islamisierung unserer Stadt. Darum fordern wir nach österreichischem Vorbild zusätzlich ein generelles Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen und Kindergärten für religionsunmündige Mädchen.“