Innenministerium stockt zu spät Personal auf für 30.000 unbearbeitete Anträge hochbetagter oder bereits verstorbener Antragsteller.
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion antwortet die Bundesregierung, dass es zu erheblichen Wartezeiten bei der Abarbeitung von Anträgen auf 2.500 Euro Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter kommen kann.
„Ende 2015 beschloss der Bundestag eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter. Das sind zum Beispiel 16-jährige deutsche Kinder, die nach dem Krieg völlig unschuldig fünf Jahre in sowjetischen Bergwerken Zwangsarbeit leisten mussten“, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Friesen. „Jeder vierte Deportierte überlebte die Lager nicht“, so der Sprecher der Interessengemeinschaft der Russlanddeutschen in der AfD und Mitglied des Bundestagsauschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe weiter. Die AfD-Fraktion begrüße diese Wiedergutmachung, kritisiere jedoch, dass sie viel zu spät kam.
„Die Entschädigung hätte schon vor Jahrzehnten zur Verfügung gestellt werden müssen. Mittlerweile sind die meisten Anspruchsberechtigten verstorben, sie können nicht mehr entschädigt werden“, stellt Friesen fest. „Und diejenigen, die seit 2015 Anträge gestellt haben, sterben gerade, ebenfalls ohne Entschädigung zu erhalten. Und das, weil die Bundesregierung nicht genügend Personal für die Antragsbearbeitung bereitgestellt hat. Das ist zynisch und bestenfalls fahrlässig, wenn nicht sogar gewollt!“, meint Dr. Anton Friesen.
Am 1. Februar 2017 waren schon 16.077 Anträge unbearbeitet und es wurden Anträge von August 2016 bearbeitet. Damals hätte das Innenministerium schon die Aufstockung der Mitarbeiter anweisen müssen, denn damals warteten 90-jährige Antragsteller schon länger als fünf Monate auf einen Bescheid, so Friesen. „Aber erst im Dezember 2017, als gut 30.000 unbearbeitete Anträge aufgelaufen waren, wies das Innenministerium eine Erhöhung der Bearbeiterzahl an. Nun sollen in Kürze zwölf weitere Beamte zur Bearbeitung der Anträge hinzugezogen werden. Viele Betroffene müssen die lange Wartezeit als letzten zynischen Gruß aus Deutschland empfinden. Es wird ihnen eine Anerkennungsleistung in Aussicht gestellt, deren Auszahlung sie wahrscheinlich nicht mehr erleben dürften“, moniert der AfD-Bundestagsabgeordnete.