Landesregierung erwartungsgemäß mit Corona-Schadenersatz konfrontiert

Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Thüringen, FotoCollageAfD

Die von der AfD-Fraktion Thüringen geforderte Rücknahme des Lockdown hätte massive Schäden der Thüringer Wirtschaft verhindert!

Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Thüringen, Stefan Möller, sieht auf die Landesregierung aufgrund des ‘Corona-Lockdowns’ eine Welle von Schadenersatz-Forderungen zukommen. Anträge wurden bereits durch kommunale Unternehmen gestellt. Zudem fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Thüringen seine Mitgliedsunternehmen auf, ihre jeweiligen Ansprüche anzumelden. Über die Höhe der Gesamtforderungen, die möglicherweise vom Steuerzahler zu tragen sind, liegen derzeit noch keine verbindlichen Angaben vor.

Für die AfD-Fraktion bestätigen sich damit die Befürchtungen, die von der Fraktion mit ihrem Antrag zur Beendigung der staatlich verordneten Einschränkungen und Verbote bereits im April 2020 ins Parlament eingebracht worden waren:

„Eine rechtzeitige Rücknahme der ‚Lockdown‘-Verordnungen, wie von der AfD-Fraktion bereits Mitte April 2020 gefordert, hätte die massiven Schädigungen der Thüringer Wirtschaft vermieden, die nun zu Entschädigungsansprüchen gegen den Freistaat führen könnten. Auch aus diesem Grund führt die AfD-Fraktion ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Wir hoffen deshalb, dass der Gerichtshof die Frage der Rechtswidrigkeit der durch die Verordnungen implementierten Corona-Eingriffe auch im Sinne der betroffenen Unternehmen und Selbstständigen möglichst umfassend klärt.“