Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes und sollte umgehend abgeschafft werden.
„Ich gebe dem NetzDG vielleicht noch ein halbes Jahr, dann wird es begraben“, hatte jüngst der SPD-Politiker Thilo Sarrazin der „Bild“ gegenüber gesagt. Er halte das neue Gesetz zur Löschung offensichtlich rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken für „wenig durchdacht“, so Sarrazin.
Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Karin Wilke: „Nun kriegt sich die SPD wegen des eigens gegen die AfD gerichteten Gesetzes, das fatal an die Überwachungspraxis der Stasi erinnert, untereinander in die Haare. Immerhin bezeichnete Maas seinen ‚Parteifreund‘ Sarrazin nach einem Moscheebesuch offenbar islamisch beseelt in einem Tweet öffentlich als ‚Idiot‘. Der Tweet wurde inzwischen gelöscht. Das NetzDG wird verschwinden. Spätestens, wenn das erste deutsche Gericht feststellt, dass es einen groben Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 5, darstellt, welcher die uneingeschränkte Meinungsfreiheit garantiert.“ (Dresden, 8.1.2018)