Widersprüchliche Äußerungen bedürfen dringend einer Klarstellung des Bildungsministeriums.
Das Kieler Bildungsministerium unter CDU-Ägide erklärte im Juli dieses Jahres, es wolle die Frage der Verfassungs- und Schulrechtmäßigkeit schwul-lesbischer Aufklärungsworkshops an Schleswig-Holsteiner Schulen „sorgfältig überprüfen“.
Nachdem Monate ins Land gingen, in denen Bildungsministerin Karin Prien die Begriffe „Toleranz“ und „Akzeptanz“ ins Feld führte, ohne sich klar zu einem der beiden in diesem Bereich wesentlichen Begriffe zu bekennen, verlautbarte nun das Ministerium aktuell, es habe eine „schulrechtliche Einordnung“ besagter Aufklärungsworkshops eingeleitet.
In einem Schreiben vom 28. Juni 2017 hatte das Ministerium erläutert, Ziel der landesweiten Sexualerziehung an Schulen sei die Erziehung zur „Toleranz“, im gleichen Dokument wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Landesregierung den „Landesaktionsplan für Akzeptanz sexueller Identitäten“ unterstütze.
„Nun mal Butter bei die Fische“, fordert die Landesvorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Doris v. Sayn-Wittgenstein. „Diese widersprüchlichen Äußerungen bedürfen dringend einer Klarstellung, denn gemäß einem Gutachten des Hamburger Staatsrechtlers Prof. Dr. Winterhoff ist die staatliche Sexualerziehung, die auf eben jene ‚Akzeptanz‘ sexueller Vielfalt gerichtet ist, weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Schulgesetz Schleswig-Holsteins vereinbar“, erläutert die AfD-Landtagsabgeordnete weiter.