Gewerkschaft ver.di als Steigbügelhalter der Asyl-Lobby

Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein,

Vordergründig präsentiert sich ver.di als helfende Hand, die nun die langfristige „Integration“ der Asylanten forcieren möchte.

Die Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, beklagt eine „ideologiegetriebene Klientelpolitik” von Gewerkschaften. Die für ihre asylfördernde und flüchtlingsbejahende Ausrichtung bekannte Gewerkschaft ver.di lädt am 13. November in Frankfurt am Main zu einer Konferenz ein, die sich die „Berufliche Integration von Geflüchteten im Kommunalbetrieb“, so der offizielle Veranstaltungstitel, auf die Fahnen geschrieben hat. Vordergründig präsentiert sich ver.di als helfende Hand, die nach der in den vergangenen zwei Jahren erfolgten millionenfachen Aufnahme von „Flüchtlingen“ in den bundesdeutschen Kommunen nun die langfristige „Integration“ der Asylanten forcieren möchte.

Diese Ziele werden in der Veranstaltungsankündigung auch ohne Umschweife umrissen: „Im nächsten Schritt muss es darum gehen die betriebliche und berufliche Integration der Geflüchteten voranzubringen. Hier sind auch die Kommunen und kommunale Betriebe als Arbeitgeber gefordert Integrationspfade zu schaffen. Arbeit ist ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Integration. Sie ermöglicht ein selbständiges Leben und damit ein echtes Ankommen in Deutschland. (…) Damit die Integration gut gelingt, müssen die notwendigen strukturellen, personellen und empathischen Voraussetzungen im Betrieb geschaffen werden.”

Die traditionell mit dem politisch linken Spektrum verbundene Gewerkschaft ver.di möchte insbesondere Entscheidungsträger der Kommunalpolitik für ihre Auffassung über „Geflüchtete“ beeinflussen: eine Auffassung, die bewusst Asylbewerber mit Einwanderern gleichsetzt, um zu suggerieren, es sei ein Mehr an Integrationsmaßnahmen nötig. Doch hier sage ich klipp und klar: Nein! Die Asylgewährung ist immer nur ein Recht auf Zeit, wenn der Asylgrund wegfällt, muss der „Flüchtling“ zwingend zurück in sein Heimatland. Dies ist geltendes Recht, Schluss mit linker Sozialromantik!