Die Bundesregierung bestätigt, dass der deutsche Zoll aufgrund der Russlandsanktionen der EU die Fahrzeuge russischer Staatsbürger beschlagnahmt, wenn diese aus Russland mit ihrem eigenen PKW einreisen. In Dänemark und anderen EU-Ländern bleiben russische Staatsbürger hingegen unbehelligt. Die Bundesregierung suche nach Lösungsmöglichkeiten und sei deshalb bereits auf die Europäische Kommission zugegangen, um auf eine EU-einheitliche Anwendung und gegebenenfalls Anpassung der Sanktionsverordnung hinzuwirken.
Zur Antwort des Bundesministeriums der Finanzen auf seine schriftliche Frage (7/276) teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Eugen Schmidt mit:
„Das Vorgehen der Bundesregierung ist rechtlich höchst fragwürdig und gefährdet deutsche Bürger, denn Russland wird Gegenmaßnahmen ergreifen. Es steht zu befürchten, dass demnächst auch Deutschen ihr Fahrzeug in Russland beschlagnahmt wird, wenn sie beispielsweise zu den Feierlichkeiten des 300. Geburtstags Immanuel Kants nach Königsberg (Kaliningrad) mit ihrem PKW reisen. Außerdem besitzt der Vorgang zudem einen tiefergehenden außenpolitischen Aspekt, denn die Bundesregierung gefährdet mit ihrem Vorgehen, was noch an Restbeständen von menschlichen Kontakten und politischem Vertrauen zwischen Deutschland und Russland übrig geblieben ist. Die AfD-Fraktion fordert daher die Rücknahme der Sanktionen.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, ergänzt:
„Wie bereits bei der Einführung der Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I & II) befürchtet, hat sich nun bestätigt, dass Sanktionen willkürlich umgesetzt und die allgemeine Unschuldsvermutung aufgehoben wird. Sanktionen sind einheitlich anzuwenden und wenn nicht zielführend aufzuheben. Dies gilt auch für die internen Maßnahmen zur Sanktionsdurchsetzung. Die Ampelregierung hatte zur Durchsetzung der Russlandsanktionen neue Grundrechtseingriffe durch eine Zentralstelle geschaffen, welche wie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU dysfunktional arbeitet, jedoch mit viel Geldaufwand und wenig Fachwissen betrieben wird. Diese Stelle kann im Rahmen der Geldwäschebekämpfung Sanktionen, auch gegen Einzelpersonen erlassen, egal wie sinnvoll sie sind. Dies betrifft dann die gesamten Vermögensverhältnisse einschließlich Immobilien. Wir von der AfD-Fraktion fordern eine effektivere und effizientere Arbeit im Rahmen der Geldwäschebekämpfung, jedoch soll die willkürliche, ideologisch bedingte Entmündigung von Menschen beendet werden.“