Wie stark der Islam in unserer Gesellschaft den Ton angibt, werden künftig auch Berliner Kinder an ihren Schulen täglich zu sehen bekommen: Das Kopftuchverbot wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht aufgeweicht. Dass angestellten Lehrerinnen das Tragen eines solchen religiösen Symbols nicht pauschal verboten werden dürfe, hatte zuvor bereits das Bundesarbeitsgericht geurteilt – nachdem eine genau deshalb abgelehnte Bewerberin geklagt hatte. Gegen dieses Urteil hatte das Land Berlin in Karlsruhe Beschwerde eingelegt – und ist damit nun abgeblitzt.
Ob Muezzinrufe, medienwirksam begangene religiöse Feste oder eben Kopftücher im Landes-Dienst: Die religiöse Beeinflussung öffentlicher Räume schreitet munter voran. Und wo das nicht gleich auf Anhieb klappt, nutzt man eben den Rechtsweg. Die buntbetrunkene Politik und die ihr allzu oft ergebene Justiz sekundieren dann wohlwollend. Gerade in Berlin wird das immer häufiger zum Problem, denkt man an die Aufzüge von Moslem-Männern am Al-Quds-Tag, bei denen dann schon mal Israel-Fahnen verbrannt werden.
Es ist ein Skandal, dass nun auch Schulen, die für eine humanistische und freiheitliche Bildung und Erziehung der Kinder einstehen sollten, zum Spielball des latenten Kulturkampfes werden. In der Schule geht es nicht darum, seinen Glauben zur Schau zu stellen, sondern sein Wissen weiterzugeben. Und wer das nicht kann, hat im Lehrer-Beruf nichts zu suchen!