Der Bundesfinanzhof hat heute sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet. Die Erhebung der Zusatzabgabe war demnach auch in den Jahren 2020 und 2021 noch verfassungskonform, denn die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung bestünden nach wie vor fort, etwa im Rentensystem. Mit der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags habe der Gesetzgeber dem sich zunehmend verringernden Sonderfinanzierungsbedarf bereits Rechnung getragen. Eine Überprüfung dieses Urteils durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:
„Das Urteil des Bundesfinanzhofs muss respektiert werden, auch wenn die AfD in der Abwägung der Gesichtspunkte zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Der direkt aus der deutschen Wiedervereinigung resultierende Sonderfinanzierungsbedarf wird immer kleiner und wird gerade in Zukunft im Vergleich zum Gesamthaushalt immer weniger ins Gewicht fallen und somit immer schwieriger zu rechtfertigen sein. Irgendwann wird er verschwinden müssen, das hat das Gericht klargestellt. Der Ball liegt jedoch jetzt im Feld der Politik. Der Soli muss nun auf politischem Wege beendet werden.“