Rund 31.000 Endabrechnungen für Corona-Hilfen müssen bis zum 30. Juni 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Noch keine 800 sogenannten Pakete wurde bisher eingereicht. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Dazu erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Martin Schmidt:
„Wenn keine Schlussabrechnung erfolgt, müssen die in Anspruch genommenen Förderleistungen in voller Höhe zurückgezahlt werden. Die Masse der Schlussabrechnungen der Unternehmen wird von den rund 900 Steuerberatern und anderen prüfenden Dritten in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt werden müssen. Die haben aber mit dem Tagesgeschäft, zahlreichen krisenbedingten Gesetzesänderungen und reformierter Grundsteuer schon mehr als reichlich zu tun. Hinzu kommt der auch in der Steuerberatung schon länger bemerkbare Fachkräftemangel. Nicht ohne Grund wurde die Frist bereits vom Ende des vergangenen Jahres jetzt in den Sommer gelegt.
Abgabetermin für die Schlussabrechnungen ist aktuell der 30. Juni 2023. Auf Antrag kann die Frist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Angesichts der drohenden Überlastung der Steuerberater könnte eine Fristverlängerung zumindest für die im Jahr 2022 aufgelegten Hilfen über dieses Datum hinaus Sinn ergeben. Schließlich läuft auch die Frist zur Abgabe der Steuerklärung für das Jahr 2022 für beratene Steuerpflichtige bis zum 31. Juli 2024. Wirtschaftsminister und Finanzminister müssen auf Bundesebene darauf drängen, dass die Gesamtbelastung der prüfenden Dritten zeitlich entzerrt wird und keine neue Belastung hinzukommt.“