Berlin, 23. Dezember 2022. Im dem vergangenen Monat hat der „Queer-Beauftragte“ der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), einen umfangreichen „Maßnahmenkatalog für Queer-Sexuelle“ vorgestellt, der nach seinen Vorstellungen die „Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ sicherstellen soll. Nun möchte Lehmann den Straftatbestand der „Hasskriminalität gegen Queer-Sexuelle“ in das Strafgesetzbuch einführen.
Dazu teilt die Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss, Mariana Harder-Kühnel, mit:
„Sven Lehmann unternimmt mit seinem neuen Vorstoß allen Ernstes den Versuch, undefinierbare Begriffe wie ,Hass‘ oder ,queer‘ in unser Strafgesetzbuch aufzunehmen. Unsere Rechtsordnung kennt allerdings keine ,anti-queere Gewalt‘, sondern nur Gewalt gegen Menschen. Sie unterscheidet nämlich aus guten Gründen nicht nach dem Wert von Opfergruppen.
Der Queer-Beauftragte strebt dennoch einen gesetzlich verankerten Sonderschutz für seine Lieblings-Minderheit an. Dadurch könnten zukünftig verfassungsrechtlich zulässige Meinungsäußerungen unter Strafe gestellt werden, in denen beispielsweise eine besondere Förderung von traditionellen Familien mit Vater, Mutter und Kind befürwortet oder die Existenz von über 50 verschiedenen Geschlechtern infrage gestellt wird.
Die AfD-Fraktion wird sich dieser anti-bürgerlichen Politik der radikalen Linken konsequent entgegenstellen, denn im Grundgesetz unseres Landes gilt noch immer der Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Wir müssen anscheinend nicht nur die traditionelle Familie und die beiden biologischen Geschlechter vor der Bundesregierung und ihrem grünen ,Queer-Beauftragten‘ Sven Lehmann schützen, sondern auch unsere gesamte Rechtsordnung.“