Vor rund einem Jahr erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangsbeschränkungen durch den Freistaat Bayern während der ersten Corona-Welle für unverhältnismäßig und daher nachträglich für unwirksam. Ministerpräsident Söder und seine Regierung gingen vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Revision. Heute bestätigte dieser das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes.
„Die AfD ist die einzige Partei, die immer wieder auf die Unverhältnismäßigkeit der Corona-Zwangsmaßnahmen hingewiesen hat und auch mit zahlreichen Klagen dagegen vorgegangen ist“, erklärte Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag.
Christoph Maier führt dazu weiter aus:
„Es muss endlich Konsequenzen für dieses unrechtmäßige Handeln des Ministerpräsidenten Söder während der Corona-Krise geben. Deshalb haben wir diese Woche einen Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordern wir eine sofortige Corona-Amnestie.
Nicht nur, dass die Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig und somit unwirksam waren, wie heute sogar der Bundesverwaltungsgerichtshof festgestellt hat. Nein, wir sind uns sicher, dass auch die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel nicht verhältnismäßig und sogar verfassungswidrig waren. Hier wurden ungeimpfte und immune Personen ohne Genesenennachweis strikt von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, was einer faktischen Corona-Impfpflicht gleichkam.
Wir verlangen daher, dass alle Ordnungswidrigkeitenverfahren, die im Zuge der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach dem 31. März eingeleitet wurden, eingestellt werden. Zusätzlich fordern wir den Erlass aller diesbezüglich verhängten Bußgelder, wenn diese nicht bis zum 31. Dezember 2022 vollstreckt wurden und nicht gegen die aktuell gültige Verordnung verstoßen.
Nur die AfD setzte sich seit Beginn der Corona-Krise für die Freiheit der Bürger und gegen diesen Corona-Wahnsinn ein. Recht und Verfassungsmäßigkeit müssen vollständig wiederhergestellt werden!“