In sächsischen Gefängnissen verbüßen aktuell 849 ausländische Täter eine Haftstrafe – das sind 30 Prozent aller Gefangenen. Laut AfD-Anfrage (7/10941) sind 556 ausländische Täter Asylbewerber, immerhin 19,4 Prozent aller Inhaftierten.
Nur 18 ausländische Gefangene wurden zur Verbüßung ihrer Haftstrafe seit Anfang 2021 in ihre Heimat überstellt. Zudem gab es im selben Zeitraum kaum Abschiebungen aus dem Gefängnis. Nach Tunesien und Marokko wurden z.B. nur 18 Straftäter abgeschoben.
Roland Ulbrich, AfD-Landtagsabgeordneter, erklärt dazu:
„Der Anteil ausländische Gefangener hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt (Drs. 7/7266). Besonders Asylbewerber sind in sächsischen Gefängnissen deutlich überrepräsentiert. Da die Haftkosten pro Tag und Häftling bei 152 Euro liegen, kosten sie den sächsischen Steuerzahler sehr viel Geld (7/10381). Viel zu wenige Straftäter sind in ihre Heimat überstellt worden.
Dabei sollen Ausländer, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen, ausgewiesen werden. So steht es in klaren Worten im deutschen Aufenthaltsgesetz (§ 53). Wir haben deshalb einen Antrag gestellt, ausländische Kriminelle ihre Haftstrafe in der Heimat verbüßen zu lassen (Drs. 7/8205).
Zusätzlich ist eine schärfere Gangart gegenüber ausreisepflichtigen Ausländern wie in Frankreich nötig. Dort sollen illegale Ausländer keine Sozialleistungen und Wohnungen mehr erhalten. Auch Sachsen darf Illegale nur noch mit den nötigsten Sachleistungen versorgen, statt üppigen Geldzahlungen.“