Finanzausschuss verhindert Anhörung zum AfD-Antrag zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Kay Gottschalk MdB, Mitglied der AfD-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestages, FotoAfD

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat gestern im Finanzausschuss eine Anhörung zum AfD-Antrag zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Drs.-Nr. 20/2536) gefordert. Dies wurde durch die Mehrheit im Finanzausschuss abgelehnt.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:

„Bisher war es immer so, dass alle Fraktionen unabhängig ihrer Stärke ihre Anhörungen zu ihren Anträgen oder Gesetzentwürfen im Finanzausschuss durchsetzen konnten. Auch die Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss haben sich diesem niemals entgegengestellt, da es für uns ganz normale demokratische Praxis bedeutet, wenn wir uns in Anhörungen mit den Sachverständigen zu entsprechenden Themen austauschen. Davon lebt die parlamentarische Demokratie nach unserem Verständnis.

Heute hat die AfD-Fraktion im Finanzausschuss den Tagesordnungspunkt aufsetzen lassen, in dem über die Öffentliche Anhörung zum Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags Beschluss gefasst werden sollte. Da sowohl die CDU/CSU-Fraktion, als auch die FDP-Fraktion selbst den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen wollen, ist es für uns absolut nicht nachvollziehbar, wieso dann eine Anhörung zu diesem Thema von diesen Fraktionen nicht unterstützt wird.

Unseren Antrag zur vollständigen Abschaffung werden wir trotzdem ins Plenum bringen und dann werden wir in einer namentlichen Abstimmung sehen, wer zu seinem Versprechen steht und diesen aus unserer Sicht verfassungswidrigen Zuschlag vollständig abschaffen will und wer den Wählern nur etwas vorspielt. Eine bürgerliche Mehrheit für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Deutschen Bundestag wäre auf jeden Fall möglich.“