Sowohl bei der Amokfahrt eines eingebürgerten Armeniers muslimischen Glaubens, Nähe des Berliner Breitscheidplatzes, bei der eine 50-jährige Lehrerin aus Hessen am 8. Juni verstorben ist, als auch bei der tödlichen Messerattacke auf eine 30-jährige Lehrbeauftragte in Hamm nur zwei Tage später wurden die mutmaßlichen Täter im Anschluss an ihre entsetzlichen Bluttaten umgehend in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Von der üblicherweise in solchen Fällen zunächst anzuordnenden Untersuchungshaft wurde abgesehen.
Hierauf reagiert der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verfassung, Christian Hecht, mit erheblichen Zweifeln hinsichtlich der Maßstäbe, die offensichtlich neuerdings bei politisch motivierten Amoktaten angewendet werden: „Es ist höchst bedenklich zu sehen, wie schnell sich die Ermittlungsrichter in beiden Fällen für die Unterbringung der Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus und damit gegen die Anordnung der Untersuchungshaft entschieden haben. Hierdurch kann die spätere richterliche Entscheidung im Prozess beeinflusst werden, weil offensichtlich schon vor dem eigentlichen Prozessbeginn von einer Schuldunfähigkeit der Täter ausgegangen wird. Die Entscheidung hierüber obliegt aber der strafrechtlichen Hauptverhandlung.“
Hecht mahnt: „Die deutsche Justiz darf nicht zum Handlanger des politischen Establishments verkommen. Insoweit sind leider Zweifel abgebracht, denn gegen den zwischenzeitlich wegen zweifachen Mordes verurteilten Attentäter von Halle wurde sofort Untersuchungshaft angeordnet. Berechtigte Zweifel an der psychischen Verfassung dieses Mörders spielten hierbei keine Rolle. Es drängt sich der Verdacht auf, dass bereits bei der grundsätzlichen Zuordnung einer Straftat in den Bereich des Rechtsextremismus die Untersuchungsrichter von einer Einweisung in die Psychiatrie absehen und Untersuchungshaft anordnen. Bei religiös motiviertem Extremismus und insbesondere bei islamistisch motivierten Straftaten von nichtdeutschen Tätern oder solchen mit Migrationshintergrund hingegen wird von der Untersuchungshaft abgesehen und die Täter stattdessen bereits im Vorfeld als psychisch krank qualifiziert, indem man sie in die Psychiatrie einweist. Dies ist ein fatales Signal. Es ist nicht die Aufgabe der deutschen Gerichte, einem politischen Zeitgeist zu huldigen. Es ist nicht die Aufgabe der deutschen Gerichte, in den Systemmedien positiv wahrgenommen zu werden. Ein solches Verhalten ist dem hohen Anspruch der Unabhängigkeit der Justiz abträglich. Ein solches Verhalten erweist den Vätern des Grundgesetzes einen Bärendienst. Ein solches Verhalten beschädigt unseren Rechtsstaat. Die deutsche Gerichtsbarkeit hat alle Straftäter gleich zu behandeln. Ihre politische Unabhängigkeit gilt es darum gegen jede politische Einflussnahme zu verteidigen.“