Erst im Februar 2022 hatte die Hessische Landesregierung unter Missachtung der eindeutigen Vorgaben des Staatsgerichtshofs im Urteil zum verfassungswidrig erklärten „Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz“ vom Oktober 2021 die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse noch einmal leichtfertig ausgesetzt. Schon drei Monate später zeigt sich das Hessische Ministerium der Finanzen geradezu überrumpelt von zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 1,650 Milliarden Euro alleine für das Jahr 2022.
Hierzu erklärt Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der hessischen AfD-Landtagsfraktion:
„Allerdings ist schon heute absehbar, dass von diesem Betrag 450 Millionen Euro durch in der Gesetzgebung befindliche Verfahren wie beispielsweise das Steuerentlastungsgesetz 2022 und das 4. Corona-Steuerhilfegesetz erstattet werden. Bei solchen die bisherige Haushaltsplanung über den Haufen werfenden Ausschlägen in kurzer Zeit muss es verwundern, dass eine Fortführung dieser positiven Entwicklung dann auch noch für insgesamt sechs Jahre – also bis 2026 – mit einer Summe von 6,447 Milliarden Euro in die Planung aufgenommen werden soll.
Wir erkennen mit Genugtuung, dass die Hessische Wirtschaft sich in den letzten drei Monaten als wesentlich robuster erwiesen hat als vom Ministerium noch im Februar angenommen. Angesichts der erheblichen Risiken sowohl bei der wirtschaftlichen Entwicklung als auch den zukünftigen Steuereinnahmen und der absehbaren Zinspolitik der EZB plädieren wir dafür, die zusätzlichen Steuereinnahmen maximal zur Reduktion der in den letzten Jahren nochmals gesteigerten Verschuldung des Landes zu verwenden. Eine über Schulden finanzierte weitere Stimulation der Wirtschaft erscheint angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung nicht geboten zu sein.
Die Aussage, dass mögliche Mehreinnahmen in den folgenden Jahren bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung bedacht werden sollen, lässt befürchten, dass die erfreuliche Entwicklung des Steueraufkommens für die Gewinnung zusätzlichen Ausgabespielraums genutzt werden soll. Dies darf nicht geschehen.“