Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II–Leistungssystem und die gesetzliche Krankenversicherung. Durch diesen sogenannten Rechtskreiswechsel von Sozialämtern mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zu Jobcentern mit SGB-II–Leistungen wird der Leistungsumfang für Ukraine-Flüchtlinge stark ausgeweitet (BT-Drs. 20/1768).
Dazu erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, sowie die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Gerrit Huy:
„Die Bundesregierung schließt wieder einmal ein Geschäft zu Lasten der Steuer- und Beitragszahler ab. Für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge gibt es bereits das Asylbewerberleistungsgesetz, das existenzsichernde und im internationalen Vergleich großzügige Leistungen vorsieht. Die Übernahme der Ukraine-Flüchtlinge in das Hartz-IV-System ist nicht sachgerecht und auch nicht notwendig.
Durch die Neuregelung werden die Ukraine-Flüchtlinge wie normale Arbeitnehmer behandelt. Sie werden in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, erhalten Kindergeldanspruch und Unterhaltsvorschuss. All diese Leistungen beziehen die Flüchtlinge, ohne vorher jemals etwas ins System eingezahlt zu haben. Bei der Krankenversicherung werden die Kosten der Flüchtlingsversorgung zusätzlich auf die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten verlagert.
Die AfD-Fraktion im Bundestag sieht nicht ein, weshalb gerade in Zeiten zurückgehender Kaufkraft durch explodierende Preise eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen bevorzugt werden soll. Wir befürchten auch eine Ausdehnung dieser sehr teuren Regelung auf Wirtschaftsmigranten, die früher oder später dieselben Rechte in Anspruch nehmen werden.“