Wie man in der Ampelkoalition zum Schutz des ungeborenen Lebens steht, das haben junge FDP-Abgeordnete bereits im Februar in einem Youtube-Video gezeigt: Mit Sonnenbrillen und zu Hip-Hop-Musik tanzend haben sie sich filmen lassen, dabei die „Kopf-ab“-Geste vollführt und die Narrenshow mit „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um § 219a endlich aus dem StGB zu kicken“ betitelt. Der Paragraf hatte bis vor kurzem noch Werbung für Abtreibung verboten – und wurde im Februar von den Koalitionsfraktionen gestrichen. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch nennt es „das Video der Schande“, denn es zeige: „Freiheit ist für die FDP, vor allem die jüngeren Mitglieder, vor allem die Freiheit von Werten, Bindungen und Verantwortung.“
Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beizubehalten. Denn die Diskussion darüber, dass er Informationen über dieses Thema unmöglich macht, sei eine Scheindebatte, so Frau von Storch. Mit nur drei Klicks erreicht man im Internet eine Liste der Bundesärztekammer mit Adressen von Praxen, an die man sich wenden kann. „Es gibt einen Unterschied zwischen Werbung und Information.“
Die Streichung des Paragrafen 219a soll nicht die Information erleichtern, es ist vielmehr der erste Schritt hin zu einer legalisierten Abtreibung, möglicherweise bis in den 9. Schwangerschaftsmonat hinein. „Die Ampel will Würde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einschränken, sondern beseitigen“, sagt Beatrix von Storch. Allein das Grundgesetz stehe dem moralischen Dammbruch immer noch im Weg, denn es schützt alles Leben als würdig, was lebt. Und auch das Bundesverfassungsgericht sagt: Das Lebensrecht des Ungeboren ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht.
Damit unvereinbar ist die Forderung des Ampel-Koalitionsvertrages nach einer Kommission, die das Abtreibungsrecht abwickeln soll. „Unser Antrag will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteiles umsetzen.“ Das sieht unter anderem den Staat in der Pflicht, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben. Den Mangel an Information, wie er von der Ampelkoalition vorgeschoben wird, sieht Beatrix von Storch nicht bei Abtreibungen oder Abtreibungsärzte, „sondern über die Würde des ungeborenen Lebens und über das Recht des Ungeborenen, geboren zu werden.“
Sehen Sie hier die Rede im Video: