Ukraine-Krieg: EU öffnet für Flüchtlinge und Wirtschaftskriminelle Geldwäsche-Schlupfloch

Gunnar Beck MdEP, Abgeordneter der AfD-Delegation im EU-Parlament, FotoCollageAfD

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Banken in der EU beaufsichtigt, hat Richtlinien für Finanzinstitute herausgegeben, um Flüchtlingen aus der Ukraine Zugang zu grundlegenden Finanzprodukten und -Dienstleistungen wie Bankkonten und Versicherungspolicen zu gewähren.

Gunnar Beck, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im Europaparlament: „Es ist wichtig, dass ukrainische Flüchtlinge für die Zeit ihrer Aufnahme in der EU ein Bankkonto eröffnen und Versicherungen bei europäischen Banken abschließen können. Die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sollten jedoch vollständig eingehalten werden. Die Ukraine ist eines des korruptesten Länder Europas, mit der viertärmsten Bevölkerung Europas. Hier wird auch der ukrainischen Korruptionselite geholfen, ihre Vermögen in der EU in Sicherheit zu bringen. Präsident Selenskzy hat vor Jahren bereits mindestens 41 Mio. Dollar bereits in die Karibik transferiert. Wie er zu dem Geld kam, bleibt ungewiss.”

Die EBA hat nun die Flexibilität der Anti-Geldwäsche-Regeln im Umgang mit ukrainischen Kunden umrissen. Finanzinstitute müssen keine Passinformationen einholen, um die Identität des potenziellen Kunden zu überprüfen. Es genügt der Indizienbeweis, dass der Kunde ein Flüchtling aus der Ukraine ist. Zu den Flüchtlingen aus der Ukraine zählen nicht nur ukrainische Staatsbürger, sondern auch Personen aus Drittstaaten, die vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine gelebt haben.

Beck: “Wir müssen verhindern, dass Terroristen die bestehende Flexibilität der Finanztransparenzregeln nutzen, indem sie durch die Ukraine reisen oder Papiere fälschen, aus denen hervorgeht, dass sie sich vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben.”

Die Situation schafft auch ein Paradoxon. Da die Passinformationen nicht mehr Voraussetzung für die Erlangung vereinfachter Kundensorgfalt sind, ist es für Banken unmöglich geworden, die von der EBA bereitgestellten Bewertungskriterien anzuwenden, um zu prüfen, ob ein Interessent unter die Regeln der vereinfachten Kundensorgfalt fällt.

“Die Tatsache allein, dass jemand ein Flüchtling aus der Ukraine ist, sollte nicht ausreichen, um von den strengen EU-Geldwäschevorschriften ausgenommen zu werden. Wir müssen sicherstellen, dass kriminelles Geld nicht über europäische Bankkonten von Flüchtlingen aus der Ukraine gewaschen wird. Die derzeitigen Regeln können diese Garantie nicht bieten.” sagt Beck.