Keine Sternstunde für die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, FotoCollage: AfD

Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

„Wir sind von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowohl zeitlich als auch inhaltlich überrascht worden, zumal es dort heute offenbar drunter und drüber geht. Längerfristig angekündigt war eine Entscheidung in der Sache unseres Fraktionsmitglieds Fabian Jacobi für 10:30 Uhr. Dann erreichte unseren Bevollmächtigten um kurz nach 11 Uhr eine Mail des Bundesverfassungsgerichts, in der für 12:30 Uhr eine Entscheidung in unserer Fraktionsklage angekündigt wurde, die dann aber bereits um kurz nach 12 Uhr veröffentlicht war. In der Sache ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar und unverständlich. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die festlegt, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, scheint nicht das Papier wert zu sein, auf dem sie gedruckt wurde. Auch der eindeutige und einstimmige Beschluss des Bundestags vom 24.10.2017 (Drs. 19/3), in dem festgestellt wurde, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, wird gänzlich ignoriert. Das war heute alles andere als eine Sternstunde für die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht. Ein schlechter Tag für Deutschland.“