Wie die Berliner Zeitung am 16. März 2021 berichtet, lehnte die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka am 10. März 2021 in einer Rede vor der Kultusministerkonferenz in Lübeck die Unterrichtung ukrainischer Kinder in Willkommensklassen ab, denn „die sogenannten Integrationsklassen würden für die ukrainischen Kinder eine Wand des Unverständnisses, das Gefühl der Minderwertigkeit und des geringen sozialen Schutzes bedeuten“. Ferner forderte Tybinka die Beschulung nach dem ukrainischen Lehrplan. Sie begründete das folgendermaßen:
„1. Es geht nur um einen vorübergehenden Aufenthalt.
2. Die Kinder brauchen Kontinuität beim Bildungsprozess.
3. Die nationale Identität muss erhalten bleiben.
4. Zusätzlicher psychischer Druck muss vermieden werden.“
Die Bildungsminister scheinen jedoch eine Integration in die deutsche Gesellschaft und eine Unterrichtung nach deutschem Lehrplan zu favorisieren.
Dazu Joachim Paul, Mitglied im Bundesvorstand:
„Als Spitzendiplomatin steht für die Generalkonsulin das Wohlergehen ihres Vaterlandes und die nationale Identität ihres Volkes an erster Stelle. Dafür ist ihr Respekt zu zollen und Verständnis entgegenzubringen. Frau Tybinka hat zudem deutlich gemacht, dass ihre Landsleute zwar sozialen Schutz, aber keine soziale Daueralimentierung erwarten.
Leider ist Deutschland nicht in der Lage, diesen sozialen Schutz so zu gewähren wie das erforderlich ist, wie das tragische Beispiel der Vergewaltigung einer 18-jährigen Ukrainerin in einer Düsseldorfer Flüchtlingsunterkunft zeigt. Dass die Ukrainer ihren Aufenthalt in Deutschland nur als vorübergehend betrachten, ist bei vielen Hierbleibe-Politikern der Altparteien und der mächtigen Einwanderungslobby offenbar nicht vorstellbar.
Für die ukrainischen Kinder ist es tatsächlich das Beste, wenn sie nach ukrainischem Lehrplan in ihrer Muttersprache unterrichtet werden. Die Bildungsminister in den Bundesländern müssen der berechtigten und sinnvollen Forderung der Generalkonsulin nachkommen. Zum Wohle der ukrainischen Kinder.“