FDP und Grüne verfolgen weiterhin ihre menschenverachtende Gender-Machbarkeitsideologie

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Foto: AfD

FDP und Grüne wollen laut einem Bericht der WELT die Änderung des Geschlechtseintrags massiv erleichtern. Allein per Willenserklärung und ohne jede amtliche Begutachtung soll sich jeder standesamtlich als “Mann, “Frau” oder “divers” im Personenstandsregister eintragen lassen können – ganz nach seinem subjektiven Gefühl. Diese Möglichkeit soll auch Kindern ab dem 14. Lebensjahr eröffnet werden – selbst gegen den Willen ihrer Eltern.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt dazu:

“Wenn FDP und Grüne jetzt die freie Geschlechtswahl für Jugendliche bei den Ampel-Verhandlungen einfordern, wird der nächste logische Schritt die sogenannte Geschlechtsangleichung sein, d.h. ein schwerwiegender medizinischer Eingriff, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wer so etwas fordert, vertritt ein Menschenbild, das Kinder und Jugendliche einer menschenverachtenden Machbarkeitsideologie ausliefert. Die AfD hat bereits in der vergangenen Legislatur im Bundestag dagegen gestimmt, Kinder ab 14 Jahren auf ihren Wunsch geschlechtsangleichend behandeln zu lassen – aus gutem Grund (vgl. Drucksache 19/29773 vom 19. Mai 2021).

FDP und Grüne wollen aber weiterhin, dass Kinder Mitten in der Pubertät mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen manipuliert werden. Im Anschluss sollen sie als (minderjährige) Jugendliche ihrer Geschlechtsorgane beraubt werden, um eine neue Identität anzunehmen. Diese Selbstverstümmelung soll auch gegen den Rat von Psychotherapeuten und gegen den Willen ihrer Eltern ermöglicht werden.

Die Launen unreifer Jugendlicher – durch unrealistische, mediale Schönheitsideale verwirrt – werden so von radikalen Ideologen und Interessensgruppen für deren Genderutopie von der Beliebigkeit des Geschlechts missbraucht. Das lehnen wird als AfD strikt ab, denn auch mit 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche nicht in der Lage, die Tragweite einer medizinischen Geschlechtsumwandlung abzusehen.

Wer aus guten Gründen erst mit 18 unbeschränkt geschäftsfähig ist (Stichwort:  geistige Reife und Jugendschutz, z. B. beim Alkohol), kann nicht mit 14 eine Entscheidung solcher Tragweite selbst treffen. Deshalb fordern wir, die Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern ebenso zu unterbinden wie die Verstümmelung von Minderjährigen durch chirurgische Eingriffe, die das Geburtsgeschlecht auslöschen sollen.”