Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) muss in seinem Verfassungsschutzbericht 2020 eine Löschung vornehmen – dies hat das Hamburger Verwaltungsgericht heute in einem Eilverfahren durch Beschluss entschieden.
Der Satz „Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg waren im Jahr 2020 zwei Angehörige der IB als Mitarbeiter der AfD-Bürgerschaftsfraktion tätig.“ muss bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gelöscht werden. Außerdem muss das LfV es unterlassen, diesen Satz weiter in irgendeiner Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Außerdem muss der Verfassungsschutz die Behauptung, in der Hamburger AfD gäbe es 40 Ex-Flügel-Anhänger, mit einem Hinweis auf den anhängigen Rechtsstreit versehen.
Diese Entscheidung des Gerichts, die aufgrund einer gemeinsamen Klage des Hamburger AfD-Landesverbandes und der AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft erging, muss das LfV zudem im Wege einer Pressemitteilung öffentlich bekanntmachen.
Dazu erklärt Dr. Alexander Wolf, Mitglied des Bundesvorstands und Mitglied der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz:
„Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist der AfD ein weiterer Sieg im Kampf gegen einen offensichtlich instrumentalisierten Verfassungsschutz gelungen. Dieser Erfolg ist im Superwahljahr 2021 besonders wichtig. Der Geheimdienst wurde vom Verwaltungsgericht in seine Schranken verwiesen. Recht und Gesetz gelten auch für den Geheimdienst.“