Regierung greift rechtswidrig in die Gesundheitspolitik ein – PCR-Tests sind unbrauchbar!

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse: PCR-Tests sind unbrauchbar zum Nachweis einer Infektion.

Heute wurde von mehreren Leitmedien das bestätigt, was die AfD und viele international hoch angesehene Wissenschaftler seit Beginn der politisch inszenierten Corona-Krise bemängeln. Die PCR-Tests sind unbrauchbar zum Nachweis einer Infektion. Trotzdem wurden und werden diese und der auf den Testergebnissen beruhende sogenannte Inzidenzwert als Begründung für die freiheitseinschränkenden, die wirtschaftlich und gesellschaftlich katastrophalen Maßnahmen herangezogen.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Corona-Politik in gleich dreifacher Weise rechtswidrig in die Gesundheitspolitik eingegriffen:

  1. Durch Einführung des PCR-Testverfahrens als einziges Diagnoseinstrument anstelle der seit Urzeiten praktizierten Diagnose durch die Ärzteschaft, und zwar ohne jegliche Begründung oder Rechtfertigung. Dies obwohl alle Hersteller dieser Tests, eine Vielzahl von Experten der verschiedenen Fachrichtungen und 2014 selbst Herr Drosten diesen Test als untauglich und die Testergebnisse als für diagnostische Zwecke unbrauchbar bezeichnet haben.
  2. Durch Verwendung dieser unbrauchbaren Testergebnisse als alleinige Grundlage für alle verheerenden einschränkenden Maßnahmen, die es bei früheren Grippe-Epidemien nie gegeben hat.
  3. Durch Einsatz einer unwissenschaftlichen und unplausiblen Auswertungsmethode dieser Testergebnisse, die es erlaubt, die Ergebnisse beliebig nach oben oder unten zu manipulieren und zu missbrauchen.

Kartsen Hilse, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, fordert daher mit allem Nachdruck und im Interesse von Millionen wirtschaftlich, gesundheitlich und seelisch schwer geschädigter Menschen:

  1. die Testverfahren sofort einzustellen und allein zur ärztlichen Diagnose zurückzukehren.
  2. den bei der geringen Zahl tatsächlich Infizierter grundlosen und unverantwortlichen Impfdruck aufzuheben.
  3. den sofortigen Rücktritt und die strafrechtliche Verfolgung der persönlich Verantwortlichen.