Aktuellen Medienberichten zufolge geht das Bundesjustizministerium erstmals gegen Telegram vor. Bei dem Messenger-Dienst sollen „Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar“ sein.
Joachim Paul, Mitglied im Bundesvorstand, kritisiert die Anwendung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes wie folgt:
„Die AfD war von Anfang an gegen das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz. Denn das Netzwerkdurchsuchungsgesetz soll zwar dafür sorgen, dass strafbare Inhalte verfolgt und gelöscht werden. Doch die Frage, ob eine Äußerung gegen Strafgesetze verstößt oder nicht, obliegt ausschließlich der Strafgerichtsbarkeit und keinen privatrechtlichen oder sonstigen Säuberungskommissaren.
Nun ist Telegram sogar in den Fokus des Bundesjustizministeriums bzw. des Bundesamtes für Justiz geraten. Schließlich tauschen auf der Plattform sogenannte ‚Rechte‘ und ‚Verschwörungstheoretiker‘ Nachrichten, Fotos und Videos aus. Zudem gilt Telegram – zumindest bisher – als wenig reguliert.
Justizministerin Lamprecht will das offensichtlich ändern und schießt den Betreibern von Telegram mit ihren zwei Bußgeldverfahren eine Warnung vor den Bug. Telegram ist jedoch eine Messenger-App wie WhatsApp, Signal und Threma. Wenn über Telegram strafrechtlich relevante Inhalte verschickt werden, muss natürlich dagegen vorgegangen werden.
Bei linksextremen Foren wie Indymedia sehen Politik und Behörden seit Jahren weg. Auf Indymedia darf man sich sogar linksextremer Straftaten rühmen.
Echte Meinungsfreiheit braucht jedoch ein freies Netz und freie Messenger-Dienste.“