AfD-Forderung nach Digitalsteuer gerechtfertigt.
„Amazon“ gehört zu den größten Gewinnern der Lockdown-Politik. Sie hat sich als Konjunkturprogramm für den Online-Riesen erwiesen. Allein im Jahr 2020 konnte der Konzern seinen Gewinn um über 80 Prozent steigern. Insbesondere über den sogenannten „Marketplace“, auf dem Einzelhändler, Firmen und Privatpersonen eigene Produkte anbieten können, erwirtschaftet der Tech-Gigant einen signifikanten großen Gewinn. Für jeden Einkauf bei einem Marketplace-Anbieter kassiert „Amazon“ eine Provision. Dabei häufen sich die Beschwerden der Händler seit Jahren. So deaktiviert oder löscht „Amazon“ Angebote, wenn sie den Preisvorstellungen des Konzerns widersprechen, oder sperrt gleich ganze Händlerkonten. Aus Chancen werden so oft genug Abhängigkeiten. Hinzu kommt, dass „Amazon“ in Europa kaum Steuern zahlt. 75 Prozent aller Geschäfte außerhalb der USA lässt der Konzern über Luxemburg laufen. Und dort meldet das Unternehmen ständig Verluste. Folge: „Amazon“ hat entsprechend noch nie einen nennenswerten Betrag an die deutsche Staatskasse abgeführt.
Dazu Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes: „Amazon erwirtschaftet stetig steigende Gewinne, schafft über seinen Marketplace Abhängigkeiten, die kartellrechtlich problematisch sind und zahlt vor allem lächerlich geringe Steuern. Der Gesetzgeber ließ den Konzern und andere Tech-Riesen bislang gewähren. Während selbst kleine Familienunternehmen mit – im internationalen Vergleich – exorbitanten Steuern belastet werden, zahlt der Online-Riese ‚Amazon’ so gut wie nichts. Steuergerechtigkeit kann insbesondere durch eine Digitalsteuer hergestellt werden. Sie hat die AfD jüngst in ihr Bundeswahlprogramm beschlossen. Als Partei, die sich insbesondere für die Stärkung des stationären Einzelhandels in unseren Innenstädten einsetzt, ist eine gerechte, dem Digitalzeitalter angepasste Besteuerung ein besonders Anliegen. Immerhin konkurriert der große Online-Handel mit unserem Einzelhandel – deshalb muss auch die Steuerbelastung vergleichbar sein“.
Paul weiter: „Die Digitalsteuer zielt darauf ab, dass nicht die Gewinne, sondern die Umsätze der Konzerne besteuert werden. Darunter fallen unter anderem Erträge aus dem Platzieren von personalisierter Werbung, Erträge aus Vermittlungsdiensten zwischen Nutzern, die gegebenenfalls Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zwischen Nutzern ermöglichen und Erträge aus dem Verkauf von Nutzerdaten – damit würde der Datenhandel im großen Stil und das Geschäftsmodell ‚Marketplace‘ steuerrechtlich endlich zeitgemäß gewürdigt. Eine solche Steuer wurde bereits auf EU-Ebene diskutiert, scheiterte aber. Andere Staaten, unter anderem Frankreich setzten auf nationalstaatliche Lösungen.“