Regierung duldet illegale Methoden der öffentlichen Diffamierung

Zur Kleinen Anfrage (Drucksache 7/5878) über den „Verdachtsfall AfD Sachsen“ erklärt der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete und Fragesteller Roland Ulbrich:

„Obwohl es ihm verboten ist, hat der sächsische Verfassungsschutz vor einiger Zeit sehr wahrscheinlich die Einstufung der AfD als angeblich extremistischer Verdachtsfall an die Medien durchgestochen. Die sächsische AfD stellte daraufhin Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrats.

Ebenso hätte aus unserer Sicht die Staatsregierung agieren müssen. Das hat sie jedoch anscheinend nicht getan, wie eine Kleine Anfrage (Drs. 7/5411) nahelegt. Wie nun meine Nachfrage zeigt, gab es auch noch nicht einmal klare Regelungen, um die Geheimhaltung beim Inlandsgeheimdienst sicherzustellen.

Die Staatsregierung antwortete mir, der Verfassungsschutz dürfe ‚eigenständig‘ und ‚für jeden Einzelfall gesondert‘ über den Umgang mit geheim zu haltenden Informationen entscheiden. Diese Praxis finde ich skandalös, weil dadurch dem politischen Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Die Chancengleichheit der Parteien wird so massiv beeinträchtigt.

Wenn sich die Regierung dann auch noch weigert, gegen diesen Geheimnisverrat vorzugehen, um eine Wiederholung auszuschließen, kann wirklich nur noch von einem ‚Regierungsschutz‘ gesprochen werden, den die CDU zur Schädigung der stärksten Oppositionspartei in Stellung bringt.

Besonders bezeichnend ist die Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage zudem, da am 5. März das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, die AfD als Verdachtsfall einzustufen oder dies ‚erneut bekanntzugeben‘. Offenbar ist diese Nachricht aber noch nicht in Dresden bei CDU-Innenminister Roland Wöller angekommen.“