Immer wieder wird uns von vielen Medien und bestimmten Politikern eingeredet, dass Kopftuchverbote generell als Angriff auf die Religionsfreiheit zu betrachten wären. Doch sogar der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) straft diese Behauptungen Lügen und bezeichnet Kopftuchverbote durch Arbeitgeber ausdrücklich als zulässig. Wir sagen: Richtig so! Wenn Arbeitgeber an ihrem Arbeitsplatz religiöse Neutralität durchsetzen möchten, dann muss auch das Kopftuch unterbunden werden dürfen. In hoheitlichen Bereichen wie beispielsweise Gerichtssälen hat dieses Symbol der Frauen-Unterdrückung ohnehin nichts verloren.