Solche Gerichtsurteile und politischen Stellungnahmen wünschen wir uns auch für Deutschland: Wie der Oberste Gerichtshof in London entschieden hat, darf eine 21-jährige IS-Anhängerin nicht nach Großbritannien zurückkehren, um dort juristisch gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen. Die einstimmige Entscheidung wurde auch von der britischen Regierung ausdrücklich unterstützt – in Deutschland wohl undenkbar. Begründet wurde das Urteil naheliegenderweise mit Sicherheitsbedenken, zumal die Islamistin keinerlei Reue für IS-Anschläge zeigt. 2015 war die Frau als 15-Jährige gemeinsam mit zwei Schulfreundinnen und gegen den Willen ihrer Familie nach Syrien ausgereist, um sich der terroristischen Miliz „Islamistischer Staat“ (IS) anzuschließen.
Dass die britische Regierung sich überhaupt hinter das Urteil stellen kann, mag wohl auch der Tatsache geschuldet sein, dass das Land sich nicht mehr im Würgegriff der EU und deren Multikulti-Ideologen befindet. Dennoch wäre Deutschland gut beraten, die aktuelle britische Entscheidung aufmerksam zu beobachten – und endlich zu handeln. Denn auch hierzulande ist die Sicherheit der Bürger durch IS-Rückkehrer in Gefahr. Aktuelle Zahlen riefen die Problematik erneut in Erinnerung, denn von den 148 IS-Rückkehrern in Deutschland hält das Bundeskriminalamt nur sechs Personen für harmlos. 78 Personen und damit die Mehrheit der Rückkehrer stuft das Amt als islamistische Gefährder ein.
T-online: „IS-Anhängerin darf nicht zurück nach Großbritannien.“