Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute einen Antrag auf Verfassungsänderung in den Bundestag eingebracht, mit welchem Volksabstimmungen auf Bundesebene möglich gemacht werden sollen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser äußert sich dazu wie folgt:
„In vielen Politiker-Reden erfahren die Demokratie und unser Grundgesetz regelmäßig viel Lob – es kommt in der Demokratie aber nicht allein auf Worte an, sondern besonders auf das Handeln. Bis heute wartet das deutsche Volk auf die Umsetzung seines im Artikel 20 des Grundgesetzes angesprochenen Rechtes auf Volksabstimmungen. Dieses Recht möchte die AfD-Fraktion jetzt im Bundestag gesetzgeberisch ausgestalten. Dies führt zu mehr und besserer Demokratie. Wie wir aus der Schweiz und anderen europäischen Staaten wissen, sind dort überall Volksabstimmungen ein ganz wichtiges Korrektiv der parlamentarischen Demokratie. Sie machen vielen Menschen mehr Lust auf demokratische Beteiligung, die sich sonst nicht an der Demokratie beteiligen würden.
Direktdemokratische Verfahren in der Gesetzgebung stärken unsere Demokratie. Wichtige Themen, die uns Bürgern auf den Nägeln brennen, aber in der Parteiendemokratie oft an den Rand gedrängt werden, fänden so Gehör und könnten umgesetzt oder gelöst werden. Speziell aus den Schweizer Erfahrungen wissen wir, dass allein die rechtliche Möglichkeit, durch Volksabstimmungen Parlamentsgesetze zu verändern oder innerhalb einer Frist nach deren Erlass aufzuheben, dazu führt, dass alle Gesetze sorgfältiger erwogen und breiter öffentlich diskutiert werden, und sicher auch so manche übereilte und kritikwürdige Gesetzgebung unterbleibt.
Bis wir die durch das Grundgesetz geforderten Volksabstimmungen auf Bundesebene als Instrument einer modernen aufgeklärten Demokratie nicht umgesetzt haben, bleibt unsere gelebte demokratische Verfassungswirklichkeit hinter den Möglichkeiten unserer Verfassung zurück. Die Fraktion der Alternative für Deutschland fordert alle Deutschen zu einer Debatte in offenem Geist über direkte Demokratie auf.“