Die Bundesregierung hat auf Bestreben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiedereinführen soll. Dies geht aus einem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/26529) hervor, der am Donnerstag dem 11.02.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Hauptargument ist, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken und der Beruf des Polizeibeamten wieder attraktiver gestaltet werden soll. Der Antrag wurde ohne Abstimmung in den dafür zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen.
Dazu Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz:
„Dieser Antrag der grünen Bundestagsfraktion erstaunt und befriedigt zugleich, da wir solch einen Antrag bereits im Jahre 2019 (Drucksache 17/10772) gestellt hatten und den Bogen noch weiter gespannt haben, indem wir die Ruhegehaltsfähigkeit auch für Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte gefordert haben. Unser Antrag wurde ohne Sach- und Fachargumente von allen Fraktionen abgelehnt, insbesondere von der grünen Landtagsfraktion. Daher bin ich auch im Sinne unserer Landespolizei darüber erfreut, dass unser Antrag aus Rheinland-Pfalz nun auch inhaltlich bei der Bundestagsfraktion der Grünen angekommen ist.
Wir hoffen natürlich, dass der Antrag mit einer breiten Mehrheit im Bundestag angenommen wird und sehen darin keinen politischen Machtkampf, sondern nur das Wohl unserer Polizeibeamten, die sich eine Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen mehr als verdient haben. Weiter hoffen wir, dass auch die grüne Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz ihr polizeifeindliches Weltbild ablegt und sich an ihrer Bundestagsfraktion orientiert, die augenscheinlich ihre neue Zuneigung zur Polizei im Wahlkampf entdeckt hat.“