Seit dem vergangenen Herbst besteht eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google wie folgt: Bei entsprechenden Sucheingaben in die bekannte Suchmaschine wird ein vom BMG verantwortetes Gesundheitsportal privilegiert angezeigt. Das Landgericht München I gab gestern einer Klage von „netdoktor.de“ – einer Tochter des Hubert Burda Verlages – im Eilverfahren statt und wertete dieses Gebaren als Verstoß gegen das Kartellrecht.
Dazu äußert sich der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Martin E. Renner:
„Erneut erweist sich die deutsche Justiz als offenbar letzte Bastion unseres demokratischen Rechtsstaates. Es scheint sich in jüngerer Zeit der Trend abzuzeichnen, dass Vorhaben und Aktivitäten unserer Bundesregierung immer häufiger mit der Justiz kollidieren.
Dies ist ein Zeichen für einen noch funktionierenden Rechtsstaat – die berechtigte Freude über diesen Umstand weicht jedoch rasch der Erkenntnis, dass diese Regierung, hier an verantwortlicher Stelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, offensichtlich immer übergriffiger wird. Und das augenscheinlich nicht nur bezüglich diverser Freiheitseinschränkungen der Bürger zur Bekämpfung einer vermeintlichen Pandemie, die ebenfalls immer wieder von Gerichten für unzulässig erklärt wurden.
Die Pressefreiheit ist und bleibt unantastbares Gut und Grundpfeiler unserer Demokratie. Internetnutzer mittels der genannten Kooperation mit Google bevorzugt auf das eigenverantwortete Gesundheitsportal zu lotsen, ist aber nichts anderes als ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Der Vorwand des Bundesgesundheitsministeriums, exklusiv und ausschließlich über die vermeintlich einzig wahre Neutralität und Wissenschaftlichkeit zu verfügen, zeigt nicht nur, dass man den Sinn der Pressefreiheit nicht im Ansatz verstanden hat.
Schlimmer noch: Diese Argumentation beweist und verdeutlicht das immer häufiger festzustellende Gebaren der Bundesregierung, sich selbst als vermeintlichen, moralisch selbstlegitimierenden Leuchtturm über demokratische Prozesse und Grundpfeiler erheben zu können. Das aber wäre das Ende der Demokratie.
Ich begrüße dieses Gerichtsurteil daher ausdrücklich und bin zuversichtlich, dass andere, noch anhängige Verfahren zum gleichen Ergebnis führen werden. Es ist dennoch ein fatales Zeichen, wenn Regierungsarbeit, wenn Politik von Gerichten gestoppt werden muss.“