Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde erst nach einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 22/1757) die Aberkennungsverfahren gegen die Gemeinnützigkeit zweier extremistischer Vereinigungen eingeleitet hat (Drucksache 22/2203, Frage 1).
Die AfD-Fraktion geht fest davon aus, dass es sich hierbei auch um den extremistischen und antisemitischen Verein „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) handelt, dem die Finanzverwaltung jahrelang rechtswidrig Gemeinnützigkeit gewährte. Der AfD-Fraktion liegt eine schriftliche Selbstauskunft des Vereins vor, nachdem der bereits zuvor gewährte Freistellungsbescheid zuletzt im Jahr 2019 verlängert wurde. Das IZH ist seit Jahrzehnten Beobachtungsobjekt des Hamburger Verfassungsschutzes.
Finanzsenator Dressel unterstellte vor wenigen Tagen der AfD-Fraktion, Fake News zu verbreiten und sagte wörtlich: „Wir weisen den Vorwurf entschieden zurück, wonach die Hamburger Steuerverwaltung wider besseres Wissen in Fällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. nicht aberkannt haben soll. Die Hamburger Steuerverwaltung setzt die Rechtsprechung zum Entzug der Gemeinnützigkeit bei vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen konsequent um.“
Dazu AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Wolf:
„Senator Dressel verbreitet Fake News und wurde jetzt durch die AfD-Anfrage überführt. Die Finanzsenatoren Dr. Andreas Dressel und zuvor Dr. Peter Tschentscher tragen die politische Verantwortung dafür, dass dem extremistischen und antisemitischen IZH jahrelang rechtswidrig die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde.“
Dirk Nockemann, ebenfalls AfD-Fraktionsvorsitzender, ergänzt:
„Anstatt unserer Fraktion „Fake News“ vorzuwerfen, sollte sich der rot-grüne Senat erklären, warum sie Antisemiten und Extremisten Steuervergünstigungen gewährten und wie sie diese schnellstmöglich zurückfordern werden. Ein derart gravierender Rechtsbruch muss Konsequenzen zur Folge haben!“