Der Titel des Gesetzentwurfs von CDU und SPD ist lang und sperrig: „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“ Doch unter dieser harmlosen Überschrift findet sich ein Artikel 7 dieses Gesetzentwurfs, dessen Inhalt uns alle alarmieren muss. Schon der Name des Artikels ist eindeutig: „Einschränkung von Grundrechten“. Darunter heißt es Schwarz auf Weiß, klipp und klar: „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ Punkt. Wird dieser furchtbare Satz in die deutsche Geschichte eingehen als ein Satz, der die letzten Lichter der deutschen Demokratie zum Erlöschen brachte?
Kaum beachtet von der Öffentlichkeit, will die Bundesregierung dieses „Corona“-Gesetz beschließen, das unser aller Leben stark verändern könnte. Vermeintlich geht es um den „Schutz“ vor einer Epidemie, doch der Begriff „Schutz“ war schon immer ein sehr tückisches Orwell-Wort, das von Regierenden nicht selten für ganz andere Zwecke missbraucht wurde. Wer die Zeit des sogenannten „antifaschistischen Schutzwalls“ noch erlebte, der hat dies eindrücklich erleben müssen.
In der nächsten Doppel-Plenarwoche soll dieser Gesetzesentwurf in der zweiten und dritten Lesung debattiert und mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet werden. Niemand kann heute garantieren, dass dieses Machwerk jemals wieder aufheben wird. Es ist tatsächlich fünf vor zwölf, wir müssen unsere Stimme erheben!