Politische Einflussnahme auf Besetzung von Staatsanwaltschaften ausschließen!

Organklage eingereicht (Symbolbild): AfD-Fraktion geht juristisch gegen zweiten Nachtragshaushalt in Mecklenburg-Vorpommern vor / Pixabay_succo

Derzeit können deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle ausstellen – denn hierfür wäre es erforderlich, die Unabhängigkeit von der Exekutive gewährleisten zu können. Dies aber ist nicht möglich, da die Justizministerien in den Ländern der Bundesrepublik gegenüber den Staatsanwaltschaften weisungsbefugt sind. Auf Initiative der Thüringer Landesregierung wird am 06.11.2020 ein Antrag in den Bundesrat eingebracht, der diese Weisungsbefugnis einschränkt, um Konformität mit den Vorgaben der Europäischen Union herzustellen. Die weitgehende allgemeine Weisungsbefugnis der Justizministerien bliebe hierbei jedoch faktisch bestehen.

Robert Sesselmann, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Eine politische Einflussnahme auf Verfahren oder die Besetzung von Stellen in den Staatsanwaltschaften muss generell ausgeschlossen werden. Die Einschränkung des Einzelfallweisungsrechts ist als Maßnahme richtig, führt aber ins Leere, wenn das allgemeine externe Weisungsrecht unverändert bleibt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die rot-rot-grüne Landesregierung einen Schein von Unabhängigkeit erzeugen will, ohne aber tatsächlich einen Teil der gewohnten Gestaltungsmöglichkeiten abzugeben.

Erforderlich ist eine umfassende Justizreform, die die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften tatsächlich und dauerhaft sicherstellt und die das Vertrauen in die deutsche Justiz endlich wieder stärkt. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Notwendigkeit, Weisungen in jedem Falle schriftlich erteilen zu müssen und zu begründen. Dies muss auch für das allgemeine Weisungsrecht gelten, um einen Missbrauch des externen Weisungsrechts ausschließen zu können. Diese Verantwortung obliegt nun der Thüringer Landesregierung, die ihren Antrag entsprechend nachbessern und umfassender formulieren muss. Kraftlose Symbolpolitik kann und darf nicht die Art und Weise sein, mit der die Regierung des Freistaats bei so einem bedeutendem Thema vorgeht.“