Wie ist es nach 30 Jahren deutscher Einheit um Pressefreiheit und -vielfalt bestellt? „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“, hieß es in Artikel 27 der DDR-Verfassung. In Wahrheit wurden die Medien zentral gelenkt und unterlagen einer strengen Kontrolle. Zeitungen, Fernsehen und Radio berichteten stets linientreu, die Staats- und Parteiführung mischte sich regelmäßig in die Themenwahl und die Inhalte ein.
Spätestens mit dem Fall der Mauer änderte sich die Medienlandschaft im Osten radikal. Die „reale Pressefreiheit“ hielt prinzipiell Einzug – doch manche Mechanismen der medialen Meinungskontrolle und -lenkung verschwanden nicht ganz, sie kehrten unter neuen ideologischen Vorzeichen zurück. Zwar gibt es keinen „schwarzen Kanal“ mehr, dafür aber weiterhin sehr viel „rote Meinungsmache“. Der Journalist Michael Klonovsky hat in seinem Roman „Land der Wunder“ eindrucksvoll vor Augen geführt, warum sich manche Journalisten angesichts des Linkskonformismus ihrer Kollegen an DDR-Verhältnisse erinnert fühlen. Auch der Journalist Birk Meinhardt sieht DDR-Parallelen und verarbeitet seine enttäuschenden Erfahrungen mit der „Süddeutschen Zeitung“ in seinem Buch „Wie ich meine Zeitung verlor“.
Gleichzusetzen sind die Verhältnisse natürlich dennoch nicht – alternative Medien oder soziale Netzwerke wären in der DDR gar nicht möglich gewesen. Doch gerade weil die DDR-Geschichte lehrt, dass eine juristisch garantierte Pressefreiheit zur Scheinpressefreiheit werden kann, sollte man stets wachsam sein und Tendenzen einer Einengung des journalistisch akzeptierten Meinungsspektrums schon im Keim entgegentreten. Es klingt so banal, doch es ist eine wichtige Erkenntnis zum Jahrestag der Einheit: Pressefreiheit und Pressevielfalt sind nicht selbstverständlich – sie müssen immer wieder neu errungen und gegen ideologische Fanatiker verteidigt werden.