Anlässlich des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit kommt man nicht umhin, auch den Todesopfern der deutschen Teilung zu gedenken. Schon die Zahlen sind erschütternd: Weit über 100.000 Bürger der DDR versuchten, über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer dem Unrechtsregime zu entfliehen. Dabei verloren mehr als 600 Deutsche – 201 an der Berliner Grenze, davon 174 nach Grenzziehung zwischen 1961 und 1989 – ihr Leben. An der Zonengrenze kamen 387 Menschen ums Leben, davon 187 vor und 200 nach dem 13. August 1961, dem Tag des Mauerbaus. Nicht endgültig geklärt sind die Todesfälle von DDR-Bürgern bei Fluchtversuchen über die Ostsee oder in andere Ostblockstaaten – hier gehen Experten von weiteren bis zu 500 Opfern aus. Doch die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Das Strafgesetzbuch der DDR erlaubte den Grenzsoldaten nach § 213 (Ungesetzlicher Grenzübertritt) den Einsatz von scharfer Munition. Erst unter dem Druck der Opposition erhielten die Grenztruppen am 3. April 1989 die Anweisung, „die Schusswaffe“ nicht mehr „zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen“ einzusetzen.
Nur vier Tage nach dem Beginn der Grenzziehung erschossen DDR-Grenzschützer an der Berliner Mauer den Fliehenden Peter Fechter, der hilflos im Todesstreifen verblutet. Die Inschrift auf seinem Grabstein in Berlin-Weißensee »Allen unvergessen« ist bis heute traurige Realität. Seine Familie hatte jahrzehntelang unter den Repressalien der DDR-Behörden zu leiden. Die beiden Todesschützen, des Totschlags schuldig gesprochen, erhalten lediglich Bewährungs-Freiheitsstrafen von 20 und 21 Monaten.
Wir trauern um alle, die Ihr Leben lassen mussten, nur weil sie für Frieden und Freiheit von einem Teil Deutschlands in den anderen hinüber wechseln wollten.