Die ersten freien Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 waren die Grundlage für eine rasante Veränderung der ökonomischen Situation in der DDR. Nach dem Wahlsieg der „Allianz für Deutschland“ eröffnete sich die reale Chance einer Vereinigung beider deutscher Staaten. Und so wurden unmittelbar nach Bildung der Regierung und der Wahl Lothar de Maizières zum Ministerpräsidenten die Verhandlungen über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vorangetrieben.
Am 18. Mai wurde der Staatsvertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion von den Finanzministern Theo Waigel und Walter Romberg im Bonner Palais Schaumburg unterzeichnet. Bestandteil des Vertrages waren damals auch wichtige arbeits- und sozialrechtliche Anpassungen.
Ab dem 1. Juli 1990 war die D-Mark der Bundesrepublik in der DDR alleiniges Zahlungsmittel. Die Währungsumstellung von Ost-Mark in D-Mark erfolgt bei Löhnen, Mieten und Renten im Verhältnis 1:1, um wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen zu vermeiden. Kinder unter 14 Jahren konnten bis zu 2.000 Ost-Mark bar umtauschen, die 15- bis 59-Jährigen bis zu 4.000 Mark und ältere Menschen bis zu 6.000 Mark.
Rückblickend besteht nicht nur für die AfD kein Zweifel: Unsere stabile D-Mark war eine Erfolgsgeschichte! Anders als der Euro, der nur noch mit sogenannten „Rettungsschirmen“ notdürftig über Wasser gehalten werden kann und trotzdem schon bald implodieren könnte. In Dankbarkeit denken wir deshalb an eine Währung zurück, die ein Teil deutscher Identität und deutschen Nationalgefühls war.