Berlin: SPD-Seilschaften im Landesrechnungshof

Dr. Kristin Brinker, MdA, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, FotoAfD/CC0-Pixabay_geralt_432688 CC0-Pixabay

Der Wortlaut der Berliner Landesverfassung ist klar und deutlich: „Der Rechnungshof ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.“ Doch zu dieser Theorie passt es nicht so recht, wenn die mit SPD-Parteibuch ausgestattete Präsidentin des Landesrechnungshofs einen Posten schafft, um dort ohne Ausschreibung eine geschasste Abteilungsleiterin aus der SPD-geführten Innenverwaltung unterzubringen. Eigentlich sollte die Spitzenbeamte (Besoldungsstufe B5 mit 9229 Euro brutto im Monat) in der Senatskanzlei untergebracht werden, doch die Präsidentin des Landesrechnungshofs schlug nach „Tagesspiegel“-Informationen vor, den Fall „dezent zu klären“ – also ohne Ausschreibung.

Die Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, Dr. Kristin Brinker, teilt dazu mit:

„Der Landesrechnungshof (LRH) hat seine Unabhängigkeit auf dem Altar parteipolitischer Personalien geopfert. Um ihre Aufgaben wieder glaubwürdig erfüllen zu können, muss die Behörde nun in den eigenen Reihen für Klarheit und Transparenz sorgen. Das haushälterisch mehr als fragwürdige Stellenpingpong zulasten der Steuerzahler muss rückabgewickelt werden. Parteifreunde mit Posten zu versorgen, ist SPD-Filz vom Feinsten.

Genau solche Machenschaften sollte der LRH aufdecken und anklagen, nicht befördern und verharmlosen. Wir fordern den LRH auf, sich bei seiner Kontrollarbeit endlich auf die gefährliche Schuldenpolitik von R2G zu konzentrieren, statt ein Jahr vor den Wahlen seine Reputation durch das Schaffen von Versorgungsposten zu verspielen. Denn statt sechs Milliarden Euro genehmigt sich R2G mal eben 10% mehr neue Schulden, für die am Ende der Steuerzahler blechen muss.

Sparen scheint ein Fremdwort zu sein. Wir haben bereits vor der Sommerpause eine Einsparliste ausschließlich ideologisch motivierter Projekte in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vorgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Sparliste wäre eine derartige Neuverschuldung definitiv nicht notwendig.“