Derzeit sind sogenannte Kindersexpuppen in Deutschland legal über Amazon, Ebay und ähnliche Portale erhältlich. Bei diesen verstörenden „Produkten“ werden – oft auf erschreckend realistische Weise – Jungen und Mädchen bis hin zum Babyalter nachgebildet. Sexualwissenschaftler befürchten, dass derartige „Kindersexpuppen“ den Trieb eines potentiellen Sexualstraftäters verstärken und dazu führen, dass Täter auf ein „echtes“ Kind hingeleitet werden. Mit einem Antrag im Landtag Niedersachsen (Drucksache 18/7290) fordert die AfD-Fraktion, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, unter anderen „den Handel und Vertrieb mit Kindersexpuppen und weiteren Produkten, die zu sexuellen Handlungen an Minderjährigen inspirieren, innerhalb Deutschlands ausnahmslos zu verbieten“. Ebenso sollen ihr Erwerb und ihr Besitz unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen verboten werden (Drucksache 18/7290).
Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe, teilt dazu mit:
„Dass diese widerwärtigen Produkte Abnehmer finden, mag man sich kaum vorstellen. Aber sie tun es. Der massenhafte Missbrauchsfall in Lügde und viele andere bekanntgewordene Pädophilie-Verbrechen haben zudem gezeigt, wie ernst und allgegenwärtig die Gefahr für unsere Kinder ist. Wir müssen sie schützen und dürfen kranken Menschen nicht noch die Möglichkeit bieten, sich mittels Puppe an ihre Untaten heranzutasten. Diese Produkte gehören unverzüglich unter Strafe verboten – ihr Besitz ebenso wie der Handel mit ihnen.“