Gern werfen die Altparteien anderen Ländern wie Polen und Ungarn vor, missliebige Personen aus öffentlichen Ämtern zu entfernen und Medien sowie Justiz auf Linientreue zu trimmen. Dabei suchen sie sehr gewissenhaft nach den Splittern im Auge der Anderen, während sie die eigenen Balken gern verdrängen. In Mecklenburg-Vorpommern stoppte nun das Verwaltungsgericht Schwerin die geplante Besetzung des Präsidenten des Oberlandesgerichts nach Parteien- und Geschlechtsproporz. Das Justizministerium wird verpflichtet, die Stelle neu zu besetzen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) muss mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Niederlage einstecken.
Der Rechtsprofessor und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Ralph Weber, sieht in der Entscheidung ein positives Signal:
„Das Verwaltungsgericht Schwerin verpflichtet das Justizministerium, den Posten des OLG-Präsidenten neu zu besetzen. Damit unterbindet es das Vorhaben von Ministerpräsidentin Schwesig, die Stelle des höchsten Richters in Mecklenburg-Vorpommern nach Parteizugehörigkeit oder Geschlecht zu besetzen, sondern stellt klar, dass einzig Eignung und Leistung Kriterien für die Besetzung sein dürfen. Um den Bewerber Kai-Uwe Theede zu verhindern, war seinerzeit dessen fachliche Beurteilung in skandalöser und undurchsichtiger Weise durch das Justizministerium herabgesetzt worden.
Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht die Unabhängigkeit der Justiz gegen die Ministerpräsidentin verteidigt. Bei einer rein fachlichen Beurteilung hätte Kai-Uwe Theede von Vornherein zum Gerichtspräsidenten ernannt werden müssen. Mit ihrem rechtswidrigen Übergreifen auf die Gewalt der Judikative hat die Ministerpräsidentin dem Ansehen der Justiz schweren Schaden zugefügt und dies auf dem Rücken der untadeligen Richter Kai-Uwe Theede und Monika Köster-Flachsmeyer. Der Rechtsstaat zeigt hier den quasidiktatorischen Tendenzen der Ministerpräsidentin Grenzen auf. Jedenfalls hier funktionieren der Rechtsstaat und die ihn garantierende Gewaltenteilung noch.“