Altparteien im Landtag Brandenburg beschneiden die Rechte der Opposition

Dennis Hohloch MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Brandenburg, FotoAfD/CC0-Pixabay-2761226 CC0-Pixabay

Andere Fraktionen diskriminieren AfD: Bei Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission wird AfD als zweitstärkste Fraktion klar behindert!

In der letzten Sondersitzung zum Hauptausschuss wurde ein Beschlussvorschlag durch die Regierungskoalition eingebracht und abgestimmt, dass nur ein Anzuhörender pro regulärer Ausschusssitzung zur Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) angehört werden dürfe. Dies stellt eine Beschneidung des Anhörungsrechts der Opposition und insbesondere der bisher unbegründet abgelehnten AfD-Kandidaten dar.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, erläutert: „Laut Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ist die Anhörung von Kandidaten für die PKK im Hauptausschuss ein Bestandteil des im Landtag praktizierten Verständigungsverfahrens, das die vollständige und zügige Besetzung der PKK mit geeigneten Abgeordneten unter Beachtung des Vorschlags- und Besetzungsrechts der Fraktionen zum Ziel haben muss. Wenn sich wegen des bereits eingetretenen Zeitablaufs der Handlungsbedarf vergrößert hat, ist es geboten, pro regulär stattfindender Ausschusssitzung bis zu fünf Kandidaten anzuhören und sich im Anschluss zu verständigen.“

Die innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Lena Duggen, ergänzt: „Wir als vorschlagsberechtigte Fraktion haben einen Anspruch darauf, dass von uns vorgeschlagene geeignete Kandidaten gewählt werden und der Landtag das Recht, aus objektivierbaren Gründen als ungeeignet bewertete Kandidaten abzulehnen, jedoch die Pflicht, geeignete Kandidaten auch zu wählen. Dies haben die Regierungsfraktionen bisweilen aber nicht getan. Bisher wurden alle geeigneten Kandidaten unserer Fraktion abgelehnt – aus klar parteipolitischer Absicht, die größte Oppositionsfraktion aus dem PKK zu halten. Die Häufigkeit der Ausschusssitzungen bzw. die Anzahl der Anhörungen je Sitzung sind deshalb höher anzusetzen, bis die rechtmäßige, vollständige Besetzung endlich erfolgt ist. Der Versuch, dies zu unterbinden, ist eine unrechtmäßige Beschneidung des Anhörungsrechts unserer Fraktion und ein wahrer Skandal.“