AfD-Fraktion sieht Grundgesetz durch Bundesgleichstellungsgesetz verletzt

Thomas Ehrhorn, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Dass nach dem Bundesgleichstellungsgesetz lediglich weibliche Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden dürfen, ist absurd.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 17. Juni 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem eine nichtdiskriminierende Regelung bezüglich der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden, Gerichten und Unternehmen des Bundes im Bundesgleichstellungsgesetz erreicht werden soll. Nach aktueller Gesetzeslage sind dort allein Frauen für diese Funktion aktiv und passiv wahlberechtigt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, begründet den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion:

„Ich hätte mir nie vorstellen können, dass es ein Gesetz in der Bundesrepublik gibt, das allein Angehörigen eines Geschlechts ein Wahlrecht einräumt. Ich dachte, so etwas sei hierzulande seit 1919 überwunden. Umso erstaunter ist man, festzustellen, dass ausgerechnet nach dem Bundesgleichstellungsgesetz lediglich weibliche Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden dürfen. Eklatanter kann man den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes nicht verletzen, als zu bestimmen, dass für eine Funktion in einer staatlichen Institution lediglich Menschen mit einem bestimmten Geschlecht gewählt werden dürfen. Es ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch logisch schlicht undenkbar, die Gleichstellung von Frauen dadurch erreichen zu wollen, dass Männer diesen gegenüber schlechter gestellt werden. Dass eine derart grundgesetzwidrige Regelung dennoch in Gesetzesform gegossen werden konnte, wirft ein verheerendes Licht auf die Verfassungstreue der Mehrheitsfraktionen im Bundestag. Unser Antrag dient dazu, dies nicht nur aufzuzeigen, sondern möglichst umgehend eine Korrektur dieses Verfassungsbruchs herbeizuführen“, sagt Ehrhorn.