Bei Reise-Ausfall wegen der Corona-Krise das Geld an Verbraucher rückerstatten

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Mitglied des Bundestages, FotoAfD/CC0-Pixabay- 246258

Geltende Reise-Rücktrittsrechte mit Gutscheinen aushebeln zu wollen, stellt eine unzumutbare finanzielle Zubelastung der Bürger dar.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner MdB, Justiziar der AfD-Bundestagfraktion, erteilt Überlegungen der Bundesregierung zur Umwandlung von Pauschalreise-Rücktrittsrechten in Gutscheine eine klare Absage. Es könne nicht sein, so Brandner, dass Verbraucher unter Umständen bis Ende 2021 zu warten hätten, bis sie das bereits gezahlte Geld für ihre Pauschalreise zurückerhalten, die aufgrund der Corona-Krise augefallen war:

„Ich sehe keinen Anlass, das geltende Reiserecht bei Pauschalreisen jetzt einseitig zu Lasten der Verbraucher, die in der jetzigen Situation auch so schon große Lasten tragen müssen, abzuändern. Von der Hand zu weisen ist außerdem auch nicht das Risiko, dass Unternehmen sich während der Gutscheinlaufzeit in die Insolvenz begeben müssen und der Gutschein damit wertlos ist. Die Bürger brauchen grade heute jeden Cent in der Tasche und nicht in Form von Gutscheinen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Staat damit einverstanden wäre, wenn der Bürger seine Steuern zukünftig in Form von Reisegutscheinen zahlt. Daher Schluss mit diesen Vorschlägen auf dem Rücken der Bürger“, sagt Brandner.

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Kunden Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen, wenn ihnen wegen der Corona-Krise Reisen oder andere Veranstaltungen – etwa in den Bereichen Kultur und Sport – abgesagt wurden. Wird diese Gutschrift bis Ende 2021 nicht eingelöst, soll das Geld vom Unternehmen erstattet werden. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung der EU-Kommission, die sich bisher ablehnend gegenüber dem Gedankenspiel der Bundesregierung zeigt.