Die Corona-Krise darf kein Grund sein, Abtreibungslobbyisten nachzugeben

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Die gesetzlichen Regelungen des Lebensschutzes sollten nicht wegen ‘Corona’ gelockert werden.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin, Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, spricht sich gegen eine Aufweichung der gesetzlichen Vorschriften im Vorfeld von Abtreibungen aus:

„Wegen der Corona-Krise dürften rechtliche Regelungen des Lebensschutzes nicht verletzt werden. Die Lockerung der Beratungspflicht und die Aufhebung der vorgeschriebenen Fristen wären ein ethischer Dammbruch, den wir nicht hinnehmen dürfen. Die Abtreibungslobby lässt keine Gelegenheit aus, um den Schutz des ungeborenen Lebens auszuhöhlen. Wenn die Bundesregierung auf diese Forderungen eingehen würde, wäre das ein fatales Signal und vermutlich der Einstieg in eine neue Pro-Abtreibungspolitik. Das ist in aller Deutlichkeit abzulehnen“, sagt von Storch.

Medienberichten zufolge fordern Ärzte und „Pro Choice“-Verbände in einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierungen, die Hürden für Abtreibungen zu senken. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die Auslastung der Krankenhäuser würden es Frauen immer schwerer machen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit eine Abtreibung durchzuführen, erklärten die Abtreibungslobbyisten von den Vereinen „Doctors for Choice“, „Pro Choice Deutschland“, „Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft“ und „Pro Familia“. Das Netzwerk aus Ärzten und Verbänden wie Pro Familia fordert laut SPIEGEL unter anderem, Videoberatung oder telefonische Beratung der Frauen zu ermöglichen. Ansonsten müssten die vor den Eingriffen vorgeschriebene Pflichtberatung und die Wartefrist ausgesetzt werden.