Die deutsche Polizei schnappt einen Polen – gegen den liegt ein Haftbefehl der polnischen Justiz vor. Dem Mann wird mehrfacher Betrug vorgeworfen. Dann entscheiden die Richter: Der Mann darf nicht nach Polen ausgeliefert werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Abschiebehaftbefehl gegen den Mann auf. Er wird sofort – trotz aller Anschuldigungen – in Deutschland auf freien Fuß gesetzt.
Die Begründung: Nach der Justizreform in Polen haben die deutschen Richter Zweifel daran, dass den Mann in seiner Heimat ein „fairer Prozess“ erwartet. Weil Polen eine Justizreform durchführt, sei es „unzulässig“ mutmaßliche Straftäter nach Polen auszuweisen. Haben die Richter einmal darüber nachgedacht, was das für ein Zeichen in die Unterwelt unseres Nachbarlandes aussendet? Auf dieser Grundlage muss nun kein polnischer Beschuldigter mit Strafverfolgung rechnen, wenn er sich nur rechtzeitig nach Deutschland absetzt. Unkontrolliert über die offenen Grenzen.
Wer so verfährt, muss sich über die deutsche Kriminalstatistik wirklich nicht wundern. Seit heute steht fest: In Berlin werden jeden Tag fast 1.400 Straftaten angezeigt – wie viele tatsächlich verübt und nicht aktenkundig werden, kann sich jeder ungefähr vorstellen. Das Signal, dass die deutschen Richter über die Oder nach Polen senden, ist auf jeden Fall fatal.
Und warum das Ganze? Deutschland kritisiert Polen u.a. weil dort Verfassungsrichter jetzt vom Parlament ernannt werden – übrigens genauso wie in Deutschland, wo sich Bundestag und Bundesrat bei der Ernennung abwechseln. Absurd eben!
Wie die Richter ihre Entscheidung weiter begründen, steht im SPIEGEL